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Der Mietvertrag - wichtig zu wissen


Wer in einem Mietverhältnis lebt, kommt ohne Mietvertrag nicht aus. Im Mietvertrag finden sich alle wichtigen Angaben zur Wohnung, zu den am Mietvertrag beteiligten Personen sowie Nutzungsrechte von Kellerräumen etc. und Höhe der Mietkosten und Nebenkosten. Alles, was Sie über Ihre Wohnung wissen müssen, finden Sie im Mietvertrag und nicht selten bietet der Mietvertrag auch die Grundlage für Berechnungen bei Wohnungsamt, Versicherungen oder anderen Verträgen.

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Grundsätzliches zum Mietvertrag


Ein schriftlicher Mietvertrag muss immer mindestens die Namen und Adressen der durch den Mietvertrag geregelten Mietparteien enthalten sowie Angaben über den Vermieter und eine genaue Beschreibung der Mietwohnung und aller mitvermieteter Nebenräume wie Keller, Dachboden, Garage, Trockenboden, Waschküche oder Fahrradschuppen. Auch Parkplätze oder Garten gehören an dieser Stelle in den Mietvertrag sowie eine Angabe des Mietpreises aufgeteilt in Nebenkosten und Nettomiete. Ein Mietvertrag muss übrigens nicht zwingend schriftlich erfolgen, jedoch ist ein mündlicher Mietvertrag sehr unzuverlässig und leicht anzufechten.

Grundsätzlich wird alles im Mietvertrag durch das BGB geregelt. Relevant sind vor allem die Paragraphen §§ 535-548 sowie zusätzlich besondere Rechtsvorschriften in §§ 305-310. Auch der Mieterschutz ist hier festgelegt - diese Gesetze gelten über abweichende Angaben im Mietvertrag hinaus und werden durch Ihre Unterschrift nicht außer Kraft gesetzt. Alle im Mietvertrag enthaltenen Angaben müssen also der Gesetzlage entsprechen und sind sonst nicht rechtswirksam.

Es bietet sich daher an für einen Mietvertrag einen am den Regelungen des BGB orientierten Vertragsvordruck zu verwenden, um spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Wichtiges Thema im Mietvertrag: die Mietkaution

Um die Mietkaution entstehen oftmals Streitigkeiten, darum sollten Sie sich diesen Teil des Mietvertrages besonders sorgfältig durchlesen. Die Mietkaution dient dem Vermieter als Sicherheit im Fall von Schäden am Mietobjekt oder falls ein Mietrückstand auftritt. Die Höhe der Mietkaution muss im Mietvertrag geregelt sein und darf maximal aus drei Nettokaltmieten bestehen und auf einem gesonderten verzinsten Konto angelegt werden. Es empfiehlt sich ein Kautionsschutzbrief oder zumindest ein Treuhandkonto, das zur Beendigung des Mietverthältnisses dann von beiden Seiten freigegeben werden muss. Die Mietkaution muss in voller Höhe dem Mieter zurückgezahlt werden, sofern keine Mietschulden oder Schäden entstanden sind.

Kündigungsfristen im Mietvertrag

Ein weiteres wichtiges Thema im Mietvertrag ist die Regelung der Kündigung. Dies gilt vor allem bei befristeten Mietverträgen, die automatisch nach Ablauf einer im Mietvetrag festgehaltenen Zeitspanne enden. Diese Befristung muss vom Vermieter qualifiziert begründet werden - ohne diese Begründung sind Mietverhältnisse grundsätzlich unbefristet.
Der Mieter hat in jedem Fall eine Kündigungsfrist von drei Monaten, diese verlängert sich nach fünf Mietjahren auf sechs und nach acht Jahren auf neun Monate.
Mit der Kündigungsfrist sind auch nötige Schönheitsreparaturen sowie der vom Vermieter geforderte Übergabezustand der Wohnung geregelt. Die Gesetzlage ist hier nicht immer ganz eindeutig und oftmals sind die im Mietvertrag geforderten Renovierungen nicht rechtens! Haben Sie Zweifel, wenden Sie sich daher am besten an den für Sie zuständigen Mieterverein - und zwar noch bevor Sie den Pinsel schwingen!

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