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Die Mietkaution - was Sie über die Mietsicherheit wissen sollten


Der Umzug in eine neue Wohnung kostet Zeit und Geld. Neben den Umzugskosten an sich, ist die Mietkaution meist der größte Posten, zum Ärger vieler Mieter. Alle Informationen zur Mietkaution und wie Sie diese sicher zurück bekommen, haben wir zusammengefasst.

Mietkaution - allgemeine Informationen


Die Mietkaution dient dem Vermieter als Pfand für die angemietete Wohnung. Ist ein Mieter im Rückstand mit den Mietzahlungen, hat er nach dem Auszug noch Nachzahlungen bei den Nebenkosten zu leisten oder verursacht er einen Schaden an der Wohnung, hat der Vermieter die finanzielle Sicherheit, die ausstehenden Kosten mit der Mietkaution abzudecken.
Der Vermieter muss die Mietkaution auf ein separates Konto oder Sparbuch hinterlegen. Die Höhe ist nicht willkürlich anzusetzen, sie darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Der Mieter muss die Mietkaution nicht sofort bei Einzug zahlen, auch wenn dies im Mietvertrag so steht – erst wenn der Vermieter auch nachweislich ein separates Konto eingerichtet hat, wird die Mietkaution fällig. Von Rechtswegen darf der Mieter die Mietkaution in drei gleichen Monatsraten bezahlen.
Tipp: Um Bargeld zu sparen, lohnt es sich einen Kautionsschutzbrief zu beantragen.

Wann erhält der Mieter die Mietkaution zurück?


Theoretisch hat der Mieter bei Auszug Anspruch auf die Rückzahlung der Mietkaution. Der Vermieter hat dafür allerdings drei bis sechs Monate Zeit. Ob folgende Voraussetzungen gegeben sind, kann der Vermieter in dieser Zeit überprüfen:
  • Der Wohnungszustand ist bei Auszug der gleiche wie beim Einzug. Hierzu ist es besonders wichtig, bereits bei der Wohnungsübergabe beim Einzug alles zu protokollieren.
  • Alle Mieten wurden bezahlt.
  • Es gibt keine Schönheitsreparaturen mehr zu leisten. Achtung: Der Gesetzgeber hat zu den Bestimmungen von Schönheitsreparaturen vor einiger Zeit neue Klauseln festgeschrieben - prüfen Sie unbedingt Ihren Mietvertrag, was dort zu diesen Reparaturen geschrieben steht und informieren Sie sich im Zweifelsfall beim Mieterbund, ob diese Klauseln noch zulässig sind.
  • Es sind weder Schäden noch Umbauten in der Wohnung, die beseitigt werden müssen.
  • Es sind nachweislich keine Forderungen des Vermieters mehr offen.

Wann darf die Mietkaution einbehalten werden?

Immer wieder kommt es vor, dass Vermieter die Mietkaution einbehalten. Doch nicht in allen Fällen hat er das Recht dazu.
Stehen Mietzahlungen aus und liegt darüber ein rechtskräftiger Entscheid vor, darf der Vermieter die Mietkaution natürlich einbehalten. Für Reparaturkosten darf ebenso die Mietkaution genutzt werden – allerdings darf der Vermieter dann nur so viel einbehalten, wie an Ausgaben auch ungefähr zu erwarten ist.
Liegt eine rechtmäßige Mietminderung von Seiten des Mieters vor, darf der Vermieter den Differenzbetrag selbstverständlich nicht von der Mietkaution abziehen.

Wissenswert: Muss der Vermieter noch während des Mietverhältnisses vom Mieter verschuldete Reparaturen zahlen, tut er das meist mit einem Teil der Mietkaution. Die fehlende Summe muss der Mieter dann wieder auffüllen. 

Der Mieter hat übrigens immer das Recht, sich vom Vermieter belegen zu lassen, wie und wo die Mietkaution hinterlegt wurde.

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