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Haftung beim Umzug - wer haftet im Schadensfall?
Bei einem Umzug wird der gesamte Besitz transportiert, oft ist Eile geboten , da kann auch einem gut ausgebildeten Umzugshelfer einer Umzugsfirma mal ein Missgeschick passieren. Kleinere Blessuren nimmt man oft hin, doch was passiert, wenn Großmutters Vase oder der neue Fernseher beim Umzug zu Bruch geht? Wer haftet bei Schäden am Umzugsgut.
Tipp vorneweg: Grundsätzlich sind Sie bei einem Umzug mit einem Umzugsunternehmen auf der sichereren Seite – eine Firma bietet ausgebildetes Personal und eine grundlegende Transportversicherung.
Private Umzugshelfer und Haftungsansprüche
Häufig helfen Bekannte und Freunde beim Umzug und man freut sich über jeden, der hilfsbereit mit anpacken möchte. Der Nachteil hierin besteht in der mangelnden Haftung:Ohne speziellen Vertrag oder Zusatzklausel in der Haftpflichtversicherung des Umzugshelfers, der auch die Haftung im Umzug mit einschließt, ist der private Umzugshelfer zu keiner Haftung verpflichtet – kostenlose Umzugshilfe fällt unter die Bezeichnung "Freundschaftsdienst".
Hinzu kommt, dass gute Freunde zwar motiviert, aber nicht ausgebildet sind und nicht über die nötige Routine oder Körperkraft verfügen, so dass ein Schaden am Umzugsgut leichter passieren kann.
Wenn Sie also sehr wertvolle oder empfindliche Gegenstände transportieren wollen, denken Sie über ein Umzugsunternehmen nach. Es besteht auch die Möglichkeit nur einzelne, wertvolle Teile durch das Umzugsunternehmen transportieren zu lassen, z.B. mit einer Beiladung - die Freunde kümmern sich um den Rest.
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Haftung durch ein Umzugsunternehmen
Grundsätzlich haftet das Umzugsunternehmen nur für den Inhalt von Umzugskartons, wenn diese vom Unternehmen verpackt wurden. Packen Sie Ihre Kisten selbst, haften Sie bei Schäden auch selbst. Gleiches gilt, wenn Sie beim Möbeltransport mithelfen, zum Beispiel das Sofa in den 4. Stock tragen und dabei das Treppengeländer zerkratzen – die Kosten für die Reparatur müssen dann Sie allein tragen.Die Höhe der Haftung beim Transport durch ein professionelles Umzugsunternehmen ist vom Handelsgesetzbuch festgesetzt und umfasst 620€ pro Kubikmeter Transportgut. Diese Summe klingt oft nach mehr, als sie tatsächlich ist: Gerade die kleinen Dinge sind oft besonders wertvoll, gehen aber beim Umzug auch besonders schnell zu Bruch. Daher empfiehlt es sich oftmals eine Zusatzversicherung abzuschließen.
Bei der Zusatzversicherung gilt es zu beachten, ob der Zeit- oder Neubeschaffungswert ersetzt wird und ob die Haftung innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden muss. Kontrollieren Sie die Funktion aller Gegenstände, auch beispielsweise von Computern, Fernsehern und anderen Elektrogegenständen bereits beim Auspacken, um rechtzeitig und fristgerecht Anträge auf Haftung stellen zu können. Verdeckte Schäden können meist bis zu zehn Tage später noch angezeigt werden.
Wichtig ist es auch, die Haftungsausschlüsse gründlich durchzulesen. Mögliche Ausschlüsse von der Haftung durch einen Schaden beim Umzug können sein:
- So genannte "unabwendbare Ereignisse" wie Naturkatastrophen, Hagel, Blitzschlag oder Sturm – auch das Umzugsunternehmen hat keinen Einfluss auf das Wetter.
- In vielen Verträgen wird die Haftung für empfindlichen Elektrogeräte ausgeschlossen - dies kann auch für Schmuck sowie Tiere und Pflanzen gelten. So oder so sollten Sie Ihre Haustiere besser selbst transportieren
- Schäden, die von Außenstehenden verursacht werden und nicht verhindert werden konnten, beispielsweise durch einen Verkehrsunfall.
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