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Kontrolle ist besser: Nebenkosten prüfen
Beim Anmieten einer neuen Wohnung wird zumeist die Miete stark unter die Lupe genommen und zum Vergleich herangezogen. Die Nebenkosten, die entstehen, werden oftmals einfach als gegeben hingenommen und weder genau untersucht, noch auf ihre rechtlichen Hintergründe überprüft.
Doch gerade hier wird immer wieder aus Unwissenheit oder gar zweifelhaften Absichten heraus gemogelt und es werden Nebenkosten an den Mieter abgewälzt, zu dessen Zahlung dieser gar nicht verpflichtet ist.
Der Deutsche Mieterbund fand sogar heraus, dass jede zweite Abrechnung von Nebenkosten falsch ist! Der Blick auf die Nebenkosten lohnt sich daher durchaus.
Berechtigte Nebenkosten
Natürlich gibt es Nebenkosten, die Sie als Mieter tragen müssen. Dazu zählen laut Gesetz solche Kosten, die für die Erhaltung des Wohngebäudes in seinem bestimmungsgemäßen Zustand notwendig sind.
Unterteilt wird bei den Nebenkosten in die so genannten Betriebskosten und die Unterhaltskosten. Hierbei ist für Sie wichtig zu wissen, dass Sie als Mieter nur solche Nebenkosten zahlen müssen, die zu den Betriebskosten gehören - die Unterhaltskosten trägt der Vermieter. Zudem müssen Sie nur für solche Nebenkosten aufkommen, die vor dem Umzug im Mietvertrag explizit aufgeführt und vereinbart wurden.
Zu den Betriebskosten, die zu den berechtigten Nebenkosten zählen können, gehören:
- Energiekosten wie Heizkosten oder Warmwasser
- Nebenkosten die Wasserversorgung betreffen, wie Abwasser oder reine Wasserkosten
- Regelmäßige Instandhaltungskosten durch Reinigung oder z.B. den Hausmeister, aber auch Beleuchtung innen und außen am Haus
- Pflegekosten rund um das Haus herum, wie etwa Instandhaltung der Gartenanlage, Straßenreinigung, Winterräumdienst, Streudienst, Schornsteinfegerkosten
- Fernsehanlagen wie Gemeinschaftsantennen, Kabelfernsehen, Erhaltung eines Trockenbodens oder die Benutzung einer gemeinsamen Waschmaschine
- Versicherungskosten und die Grundsteuer
Wann sind Nebenkosten nicht rechtens?
Nebenkosten müssen innerhalb von einem Jahr, nachdem sie angefallen sind, abgerechnet werden. Danach müssen Sie keine veralteten Nebenkosten mehr zahlen.Nicht berechtigte Nebenkosten sind vor allem solche Ausgaben, die einmalig entstanden sind - wie beispielsweise durch die Anschaffung eines neuen Gartengerätes, eine größere Reparatur oder Renovierung oder den Einbau einer neuen Haustür.
Werfen Sie einmal einen Blick auf Ihre Nebenkosten und achten Sie auf Beträge, die stark schwanken oder sich erhöht haben. Bei Zweifeln an der Richtigkeit der Nebenkosten können Sie Einblick in die Originalbelege verlangen. Kommt der Vermieter dem nicht nach, können Sie dem mithilfe rechtlicher Mittel Nachdruck verleihen. Der Deutsche Mieterbund hilft Ihnen dabei.
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