Ratgeber & News
Renovieren bei Umzug
Hilfreiche Tipps zum Thema Renovieren finden Sie in diesem Ratgeber.
Renovieren – was und wann?
In den meisten Mietverträgen finden sich dementsprechende Klauseln, die Sie als Mieter zum einfachen Renovieren verpflichten.
Zu diesen Renovierungsarbeiten zählen:
- das Verschließen von Bohrlöchern
- das Streichen von Heizkörpern, Rohren, Türen und Türrahmen
- das Streichen, bzw. Tapezieren von Wänden und Decken
Sie fallen bei Auszug aus der Wohnung an, wenn
- die Wohnung bereits unrenoviert übernommen wurde und
- die im Vertrag vereinbarten Renovierungsfristen abgelaufen sind
- die Wohnung stark renovierungsbedürftig ist
Befand sich die Wohnung bei Ihrem Einzug bereits in renoviertem Zustand, können Sie nur dann zum Renovieren herangezogen werden, wenn die Wohnung, z. B. durch das Halten von Haustieren, starkem Rauchen, etc. stark verwohnt ist.
Reparaturen, die auf Grund anderer Ursachen notwendig werden, für die Sie aber nicht verantwortlich sind, wie z. B. Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden an den Wänden oder das Auswechseln des Fußbodenbelages nach einem Wasserschaden zählen nicht dazu und müssen vom Vermieter übernommen werden.
Renovieren – welche Fristen gibt es?
- alle drei Jahre: Küche und Bad/Dusche
- alle fünf Jahre: Wohnzimmer, Schlafzimmer, Toilette, Flur
- alle sieben Jahre: andere Räume, z.B. Haushaltsraum, Abstellkammer
Günstig renovieren
Wollen Sie selbst renovieren, sollten Sie einige Dinge beachten, um den ohnehin schon angegriffenen Geldbeutel nicht noch mehr zu belasten.
- Erkundigen Sie sich im Freundeskreis, ob Ihnen nicht jemand die wichtigsten Renovierungsutensilien ausleihen kann.
- Wählen Sie für das Streichen eine Farbe mit hoher Deckkraft, damit Sie die Wände nicht mehrmals überstreichen müssen. Denn dieses verbraucht Material und kostet außerdem viel Zeit.
Möchten Sie doch lieber von erfahrenen Profis renovieren lassen, finden Sie online zahlreiche Angebote von Handwerkern in Ihrer Region.
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