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Umzugskosten von der Steuer absetzen und bares Geld sparen
Die schlechte Nachricht: Ein Umzug geht ins Geld. Die gute: Einiges davon können Sie sich von Vater Staat wieder holen. Wie und welche Umzugskosten Sie von der Steuer absetzen können, erklärt der Ratgeber.
Beruflich bedingter Umzug
Wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen, lassen sich die Umzugskosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Ein beruflicher Umzug ist z.B. dann gegeben, wenn sich Ihr Weg zur oder von der Arbeit um mindestens eine halbe Stunde pro Richtung verkürzt, eine Zweitwohnung auf Grund der Arbeit aufgeben bzw. bezogen wird oder Sie neu bei einem Arbeitgeber anfangen.Konkret sind dann absetzbar:
- Maklerkosten (in ortsüblicher Höhe)
- Beförderungskosten für das Umzugsgut, z.B. die Kosten für einen Umzugswagen
- Reisekosten (z.B. für eine Wohnungsbesichtigung oder eine notwendige Übernachtung)
- Kosten für die Anschaffung eines Herdes oder Ofens
- Kosten für Zusatzunterricht für die Kinder (absetzbarer Höchstbetrag: 1584 Euro)
- Mietentschädigungen: z.B. Kosten, die wegen sich überschneidender Kündigungsfristen der Wohnungen entstehen
- Umzugskosten bei Verkauf oder Erwerb eines Eigenheims wegen Versetzung
- Kosten für den Bezug einer vorläufigen Wohnung
- Umzugskosten bei nicht durchgeführtem Umzug
Umzugskosten durch Veränderungen im Job - der Arbeitgeber hilft
Es lohnt sich, beim Arbeitgeber nach einer Rückerstattung der Umzugskosten zu fragen. Neben den Umzugs- und Maklerkosten können Sie mit ihm unter Umständen auch Zuschüsse für Familienheimfahrten oder weitere Wege zum Arbeitsplatz aushandeln. Diese Vergünstigungen müssen dann allerdings in der Steuererklärung aufgeführt und berücksichtigt werden.Auch organisatorisch kann ihr Chef Sie möglicherweise unterstützen. So kann z.B. eine so genannte Relocation-Agentur eingeschaltet werden, die alle lästigen Arbeiten von der Wohnungssuche bis hin zu den Behördengängen übernimmt.
Umzug aus privaten Gründen
Private Umzugskosten gelten als normale Kosten der Lebensführung und lassen sich deshalb in der Regel nicht von der Steuer absetzen. Kosten für einen Umzug aus privaten Gründen akzeptiert das Finanzamt nur, wenn gesundheitliche Gründe wie Krankheit oder Behinderung vorliegen.Es gibt allerdings zwei Ausnahmen, bei denen Sie die Umzugskosten auch bei einem privaten Umzug von der Steuer absetzen:
Beauftragen Sie ein Umzugsunternehmen mit dem Umzug, wird das als so genannte haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt. Und dafür gibt es Steuerermäßigung: Bis zu 4000 Euro der reinen Arbeitskosten (Arbeitszeiten der Spedition) erstattet das Finanzamt. Materialkosten hingegen, zum Beispiel für Umzugskartons, werden nicht erstattet.
Wichtig: Um Umzugskosten in diesem Fall absetzen zu können, verlangt das Finanzamt eine Begleichung der Speditionsrechnung in Form einer Überweisung - eine Barzahlung darf nicht erfolgen.
Beauftragen Sie Handwerker mit der Ausführung von Schönheitsreparaturen, gilt auch das als haushaltsnahe Leistung und ist somit ebenso von der Steuer absetzbar. Außerdem können Sie Meldegebühren, Kosten für Schulbücher oder Nachhilfeunterricht beim Schulwechsel der Kinder unter "sonstige Kosten" bei der Steuererklärung angeben.
Wichtig: Egal, ob Sie aus beruflichen oder privaten Gründen umziehen - heben Sie unbedingt sämtliche Belege und Rechnungen auf, die mit Ihrem Umzug in Zusammenhang stehen! Lassen Sie sich auch wirklich alles quittieren. Nur dann können Sie Umzugskosten von der Steuer absetzen.
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